Die Anforderungen an die Geschäftsführung zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und Vorgaben der Eigentümer sind Veränderungsprozessen unterworfen. Zusätzlich wächst die Zahl der zu beachtenden Regelungen stetig. Unser Ziel ist es, unsere Mandaten im laufenden Geschäftsbetrieb und bei besonderen Situationen, wie z.B. bei Veränderungen in der gesellschaftsrechtlichen Struktur oder im regulatorischen Umfeld, kompetent und angemessen zu begleiten. Dazu gehören die Bilanzierung spezieller Geschäftsvorfälle, Compliance Management Systeme und interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme, sowie internen Revision und Dokumentenmanagementsysteme.
Wir prüfen die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften und anderen Körperschaften (Vereine, Stiftungen) sowie von Kommunen und Non-Profit-Organisationen. Grundlage unserer Prüfung ist das Verständnis für das Geschäft unserer Mandanten. Wir machen uns mit dem Rechnungslegungssystem im Unternehmen vertraut, treffen eine erste Einschätzung über die Qualität und Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems und passen unseren Prüfungsablauf hieran an. Wir erläutern die Ergebnisse in Form eines Prüfungsberichts und geben in der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung Auskunft.
Sonderprüfungen führen wir durch bei Umwandlungen, z.B. Verschmelzungen, Einbringungen oder bei Sachgründungen. Sie dienen der Feststellung der Werthaltigkeit von Vermögen, das in neue Rechtsformen gebracht werden soll. Im Vorfeld von Unternehmenstransaktionen prüfen wir die Kompatibilität des zu übernehmenden Unternehmens (Due Dilligence). Unter Umständen werden Geschäftsführungsprüfungen, Corporate Governance- Prüfungen oder Unterschlagungsprüfungen notwendig, die unsere Berater diskret und umsichtig durchführen.
Wir erstellen Gutachten sowohl zur Bewertung von einzelnen Vermögensgegenständen und Unternehmen als auch zur Einschätzung der wirtschaftlichen Situation von Unternehmen in der Krise. Wir führen Buchprüfungen und Unternehmensanalysen durch, insbesondere bei Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf (Due Diligence). Ebenso prüfen wir Überschuldungen bzw. Zahlungsunfähigkeiten nach der Insolvenzordnung und erstellen Gutachten zu steuerrechtlichen, handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, z.B. im Zusammenhang mit Unternehmensauseinandersetzungen.