Dies betrifft das Unternehmen wie auch die private Person des Unternehmers. Als Ergebnis von Hochrechnungen der monatlichen oder Auswertungen pro Quartal beantragen wir die Anpassungen von Steuervorauszahlungen beim Finanzamt oder weisen den Mandanten rechtzeitig auf zu erwartende Steuernachzahlungen hin - zur Vermeidung unangenehmer Überraschungen. Die steuerlichen Pflichten basieren auf der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung als Grundlage der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung.
Die steuergestaltende Beratung betrifft die steueroptimierte Rechtsformwahl und die private und betriebliche Altersvorsorge, ebenso die Vermögens- und Unternehmensnachfolge und den Schutz des privaten Vermögens. Dies kann im Bedarfsfalle zu veränderten Strukturen führen - für den Aufbau und die Sicherung der Werte. Die steuergestaltende Beratung mündet in Steuerprognosen für das Unternehmen und die Privatperson des Unternehmers.
Bei privaten Personen liegt der Fokus unserer Beratung auf der steueroptimierten Gestaltung des Vermögensaufbaus. Sowohl bei der jährlichen Einkommensbesteuerung als auch bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer gilt es Freibeträge zu nutzen. Im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung gilt es auch für die private Person, alle Wahl- und Abzugsmöglichkeiten, z.B. für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen, zu kennen und auszuschöpfen.