Freie Berufe

Freie Berufe bilden eine besondere Form der selbstständigen Tätigkeit, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt. Unter die wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten fallen beispielsweise Berufe wie Ingenieur, Arzt, Jurist, Architekt oder Journalist. Die freien Berufe basieren auf besonderen beruflichen Qualifikationen oder einer schöpferischen Begabung, die als persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Dienstleistung höherer Art im Interesse der Auftraggeber und Allgemeinheit erbracht wird.

Für unsere betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Beratung kommt es in jedem Einzelfall auf die Besonderheiten des jeweils ausgeübten Berufs und der damit verbundenen Rahmenbedingungen an. Unser Spektrum der Beratungsthemen betrifft die individuellen betrieblichen Bedingungen der Leistungserstellung unserer Mandanten sowie Fragen zu rechtlich praktikablen Formen der Kooperation, zu angemessenen Investitionsrücklagen für geplante Entwicklungsvorhaben oder zur steuerlichen Tragweite der Altersvorsorge.